Ein Zwischennutzungskonzept für die Bahnbögen in der Hüttenstraße in Köln-Ehrenfeld

Vanessa Luz

gutachter/IN

Prof. Dr. H. Schröteler-von Brandt
Prof. Ch. Moczala

Modul

Thesis                                                    Wintersemester 2019 / 2020

Thema

Zwischennutzungskonzept für die Bahnbögen Köln-Ehrenfeld

Verfasser/IN

Vanessa Luz

Anlass

Die Raumfrage in unseren Städten liegt keineswegs mehr ausschließlich im Betrachtungsrahmen der Verwaltungen und Behörden, sondern ist inzwischen in einem breiten kultur- und gesellschaftlichen Diskurs angelangt. Neben fehlendem bezahlbarem Wohnraum weisen unsere Städte einen enormen Mangel an verfügbaren, kostengünstigen Räumen für Kultur und Handwerk auf. Diese werden zunehmend aus den zentralen Lagen verdrängt, was zu einer Gefahr für die nutzungsdurchmischte Stadt führt. Aufgrund des steigenden Flächendrucks, hervorgehend aus marktorientierten InvestorInnen, stehen nur noch geringfügig öffentlich genutzte Räume in der Stadt zur Verfügung. Ein Großteil der gebauten Stadt liegt im privaten Besitz und entzieht sich daher der städtischen und gesellschaftlichen Handlungsbefugnis. Dies führt bei einem Großteil der Bevölkerung zu der Forderung nach dem Recht auf Stadt.
Anstatt der bloßen Enteignung von privatem Eigentum, sollte vielmehr eine gemeinsame Lösung der Stadtgestaltung gefunden werden. In diesem Kontext stellt sich die Frage, wie sich hierbei die verschiedenen AkteurInnen in diesen Prozess integrieren lassen.

In Köln-Ehrenfeld reihen sich 29 Bahnbögen unterhalb eines Bahnviadukts entlang der Hüttenstraße, die überwiegend von Leerstand gekennzeichnet sind. Ehemals durch kleingewerbliche Nutzungen belebt, weisen die räumlichen Gegebenheiten einen verwahrlosten und vermüllten Zustand auf. In dem dicht entwickelten Stadtteil ruft der hohe Leerstand der Bahnbögen einen Widerstand der Nachbarschaft hervor.
Es stellt sich die Frage wie dieser Zustand geändert werden kann, sodass in
Abstimmung mit der Eigentümerin, die Deutschen Bahn Netz AG, und mit dem
Pächter, Bahnbögen Köln GmbH, gemeinsam mit der Bevölkerung ein Mehrwert für das Quartier entstehen kann.

Definition Zwischennutzung

Für den Begriff Zwischennutzung findet sich weder in der einschlägigen Literatur noch im Baugesetz und in der Landesbauordnung eine allgemeingültige Definition.

(…) Die Nutzung soll nicht definiert werden und kann vielseitige Formen annehmen. Der reine Leerstand der Bahnbögen wird hierbei nicht als Nutzung verstanden. Dabei ist es irrelevant, ob die Zwischennutzung durch die Eigentürmerin, die Bahnbögen Köln GmbH, der Fläche oder durch externe NutzerInnen, die keine Eigentumsrechte besitzen, ausgeübt wird. Eine Fortführung der temporären Nutzung in eine dauerhafte Nutzung kann ebenso erfolgen. Der Zeitpunkt, an dem die zukünftige Nutzung eintritt, muss nicht unbedingt das Ende der Zwischennutzung bedeuten. Die zeitliche Festlegung der Zwischennutzung in den Bahnbögen bleibt ebenso unbegrenzt definiert. Sie bezieht sich lediglich auf den Zeitraum zwischen der alten und der neuen Nutzung der Bögen. Das heißt, von dem jetzigen Leerstand bis zur zukünftigen, planungsrechtlich zulässigen Nutzung der Projektentwicklung der Bahnbögen Köln GmbH. Dabei sollten kurze, flexible Kündgungsfristen der ZwischennutzerInnen festgesetzt werden, die zugunsten der Folgenutzung kündbar sind.

Zwischennutzungskonzept (Auszug)

Ein möglicher Vorschlag für ein Zwischennutzungskonzept sieht wie folgt aus:
In dieser Variante bleiben die jetzigen NutzerInnen, wie der afrikanische Lebensmittelladen (Nr.20), der Autolackierer (Nr.25, 26), die 3-D-Druckerei (Nr.23, 24), der Metallhandel (Nr.15) und die dazugehörigen Lagerflächen (Nr.16, 17) in den Bahnbögen, bis zur Sanierung, bestehen. Die Installationen des Urban Art CityLeaks Festivals bleiben ebenfalls, bis zum Zeitpunkt der Sanierung, in den drei Bahnbögen (Nr.6, 7, 8) erhalten. Der Bahnbogen Nr.29, der als Zugang zum Bahnhof
Ehrenfeld fungiert, bleibt ebenso wie der Bahnbogen Nr.27 der Deutschen Bahn Netz AG über den gesamten Prozess unverändert bestehen. Der Bahnbogen Nr.28 soll nach den Sanierungsarbeiten der Deutschen Bahn als Fahrradabstellplatz, inklusive Fahrradwerkstatt, dienen. Die unmittelbare Nähe zu dem Zugang Bahnhof Ehrenfeld und die Folgenutzung bieten daher gute Gründe für eine Zwischennutzung als Fahrradabstellfläche. (…)

Sport- und Spielflächen werden in drei Bahnbögen (Nr. 4,5,9) umgesetzt, und decken damit teilweise den Bedarf an geforderten Bewegungsräumen, wie sie in den Leitlinien 2020 der Stadt Köln gefordert sind. Da diese Zwischennutzungen bereits nach ein bis zwei Jahren der Folgenutzung der Bahnbögen Köln GmbH weichen müssen, eignen sich hier Spiel- und Sportflächen mit geringem Investitionsaufwand. Der Standort an der Kreuzung Hüttenstraße/ Ottostraße weist einen erhöhten Verkehrsaufkommen auf, daher ist eine räumliche Trennung, durch beispielsweise Sportgitterkäfige, unabdingbar. Sobald die erste Sanierungsphase beendet ist, zieht eine Spiel- und Sportfläche in den Bahnbogen Nr. 22 ein. (…)

Zwischennutzungen, die der Kategorie Präsentation zugeordnet werden, sind bis zum Eintritt der Sanierung für die Bahnbögen Nr. 1, 2, 12 und 14 vorgesehen. Sie stehen für Veranstaltungen und Ausstellungen zur Verfügung, die von nachbarschaftlichen Vereinen oder Institutionen, wie Hochschulen und Universitäten, getragen werden. Die Nutzung des Bahnbogens Nr.18 schließt sich den umliegenden Werkstätten an und bietet damit weiteren HandwerkerInnen und KünstlerInnen die Gelegenheit diese bis zum Jahre 2024/2025 zwischen zu nutzen. Entsteht dabei ein positives Mietverhältnis, besteht die Möglichkeit einer Übernahme.

Eine gastronomische Nutzung wird in Bahnbogen Nr.21 realisiert. Dieser verfügt über eine Vorzone von zirka 5 Metern Tiefe und bietet daher Platz für eine Außenbestuhlung. Diese bedarf hohe Investitionsmaßnahmen an einer Infrastruktur, sodass eine langfristige Ausrichtung an einem Ort empfohlen wird. Die Sanierungsphase tritt hier erst im Jahre 2025 ein. In diesem Fall besteht ebenfalls die Aussicht auf eine Übernahme durch die Bahnbögen Köln GmbH. Eine gemeinsame Kooperation mit dem angrenzenden afrikanischen Lebensmittelladen wäre denkbar und dessen lokale Lebensmittel könnten in das gastronomische Konzept integriert werden.

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